Wie alle gemeinnützigen Vereine, so hat auch der MVZ eine wichtige Aufgabe im sozialen Netz der Gemeinde Zunsweier. Wir bieten mit unserer Blasmusik nicht nur ein kulturelles Programm, veranstalten einige Feste und holen Ihr Altpapier ab, wir bilden auch Kinder und Jugendliche aus und fördern damit ihre Musikalität und soziale Integrität. Die so genannte "Zöglings-Ausbildung" ist uns nicht nur ein großes Anliegen, sie sichert auch unsere Zukunft. Nur eine gesunde Jugendarbeit führt dazu, dass ein Musikverein weiterbesteht und wachsen kann.
Wenn
Sie, liebe Besucher unserer Homepage, Interesse daran haben, den MV Zunsweier
in seiner Arbeit zu unterstützen, dann werden Sie doch passives Mitglied!
Das kostet Sie pro Jahr 16 Euro, damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag
für die Zukunftssicherung unseres Vereins.
16 Euro, das klingt nicht nach viel Geld, genau gesagt sind es pro Monat nur ein und ein Drittel Euro, aber für uns ist es in der Summe eine wichtige Säule, um unsere Tätigkeiten (Musizieren und Ausbilden) finanzieren zu können.
Laden Sie sich unser Formular zur Beitrittserklärung herunter:
http://www.musikverein-zunsweier.de/stuff/formulare/beitrittserklaerung.pdf
Es handelt sich hierbei um eine PDF-Datei. Um diese zu öffnen brauchen
Sie ein geeignetes Programm. Auf den meisten PCs ist dazu der "Acrobat
Reader" vorinstalliert. Sollten Sie das Programm nicht installiert
haben, können Sie es hier kostenlos downloaden: Link
zu Acrobat Reader auf www.adobe.com
Alternativ können Sie sich das kleinere Gratis-Programm "Foxit
Reader" herunterladen. Die Download-Seite ist allerdings englisch:
Link
zu Foxit Reader auf www.foxitsoftware.com
Drucken und füllen Sie das Formular aus.
Senden Sie das ausgefüllte Formular an unseren Ersten Vorsitzenden:
Michael Groß
Geroldseckerstraße 106A
77656 Offenburg
Entstehen mir durch die Mitgliedschaft im Musikverein Zunsweier e.V. irgendwelche Pflichten?
Außer
dem Jahresbeitrag von 16 Euro entstehen Ihnen keine Pflichten.
Es steht Ihnen allerdings frei, sich als Helfer/-in eintragen zu lassen,
wir kommen dann auf Sie zu, wenn wir bei Festen Unterstützung brauchen,
zum Beispiel beim Bierzapfen oder am Grill.
Kann ich meine Mitgliedschaft problemlos kündigen?
Selbstverständlich können Sie die passive Mitgliedschaft und die damit verbundene Einzugsermächtigung (wir ziehen den Beitrag jährlich per Lastschriftverfahren ein) jederzeit zum Jahresende schriftlich kündigen.
Habe ich durch die Mitgliedschaft im MVZ irgendwelche besonderen Rechte?
Ja! Sie sind bei unserer jährlichen Jahreshauptversammlung stimmberechtigt.